[PC F1 LL] Saisonplanung 2018/2019

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    ich denke auch das es sich am Ende mit den Rennberichten wieder von selbst regelt. Bei Henke würde ich ggf. erst nochmal mit ihm schreiben und ihm ggf. eine rennsperre von einem rennen in der friday league geben. mit der begründung des absichtlichen zerstörens und gegner bezug aber das er auch direkt einsicht gezeigt hat, sich automatisch entschuldigt hat und auch sonst ein sehr fairer fahrer ist.


    ich denke das setzt ein zeichen, wird für ihn nicht allzu hart sein etc.

    • Offizieller Beitrag

    So wer nimmt sich jetzt dem Fall henke an...

    Wir haben meine ich auch noch nicht das geänderte Einreichen von Beschwerden in das Reglement übernommen. (seit Anfang November) Das muss auch noch eine machen.


    Die Ankündigung mit dem Absagegrund ging auch noch nicht raus, das mache ich jetzt.

    Des Weiteren bastel ich noch einen Bot für die Begrüßung neuer Benutzer per PN. Dieser erhält dann eher einen Leitfanden was wo ist (bestehende Leitfänden halt). Ich denke das ist ein gute Kompromiss und macht ein persönliches "Hallo" immer noch sinnvoll.

    • Offizieller Beitrag

    Henke: Geht hier also um das Bestrafen des Absichtlichen Zerstörens des Fahrzeugs ja?


    Leider haben wir kein "eigenes" Videomaterial darüber, ergo würde er sich selbst mit seinem Material belasten. Wir haben es noch nicht im Reglement stehen, aber den Fahrern bereits mitgeteilt.


    Zwickmühle. Brauchen wir für schwere Vergehen wie absichtliches Zerstören hier eine Ausnahmeregelung?

  • Zum Thema Henke, wir sollten ihn dieses Mal mit einer wirklich harten Verwarnung davon kommen lassen. Mit wirklich hart meine ich, sowas wie, dass die nächste Strafe die er sich zu schulden kommen lässt mit diesem vergehen noch belastet werden könnte. Sprich wir würden ihn nach Maximalstrafe bestrafen.


    Des weiteren sollten wir zusätzlich in den Text aufnehmen, dass der Stream in solch auffälligen Fällen als Beweismaterial der Ligaleitung benutzt wird. Also, sollte es durch Zufall drauf sein, wird es geahndet. Des weiteren sollten wir für solche Sonderfälle diese Regelung, mit dem selbst belasten, außer Kraft setzen, sollte jemand - jemanden mutwillig abschießen oder auch nur sein eigenes Fahrzeug Mutwillig zerstören.

    • Offizieller Beitrag

    Nö, ich finde wir sollten ihn einfach betrafen. Die Aktion geht garnicht, Zwickmühle hin oder her. Es ist doch eh nur die Freitagsliga, er ist Sontagsfahrer (:coolface:). Das trifft ihn quasi nicht und zeigt, dass wir in solchen Fällen auch durchgreifen. Weiter sollten wir einfach im Reglement verankern, dass auch die Ligaleitung offensichtliche Fälle auch mit allen mitteln bearbeiten darf.

    • Offizieller Beitrag

    So nachdem das mit Henke und den freien Plätzen nun geklärt ist. Sollten wir uns nochmal der Regel annehmen mit dem Videomaterial.

    Habt ihr Ideen?


    Meine Gedanken:

    Wir sollten uns denke ich bei groben Schnitzern einer Ausnahmeregelung einführen. Die Frage ist hier ab wann ist es "grob", sind das "Grob fahrlässige" Dinge aus dem Strafenkatalog? Des Weiteren stellt sich die Frage wer diesen Vorgang initiieren darf? Jeder nur wir? usw.


    Meine konkrete Idee:

    Es gibt eine Ausnahmeregelung, dass auch externes Videomaterial verwendet werden darf, wenn der Initiator der Beschwerde nach dem Strafenkatalog eine grob fahrlässige Handlung sieht. Wir entscheiden dann ob dies korrekt ist oder nicht.


    Problem:

    Man kann evtl mit leichteren Vergehen konfrontiert werden und darf dann keine Strafe aussprechen auch wenn sie eindeutig ist. Gerade bei Geschichten die auf der Kippe stehen ist dass dann sehr unbefriedigend.

  • So, ich denke erstmal, dass die Regel so stehen bleiben sollte: "Keine Beschwerde ohne eigenen Videobeweis". Damit sind wir schonmal auf nem guten Weg.


    Zu den Ausnahmen sollten wir uns als LL erstmal das "Hintertürchen" einbauen, Strafen in wirklich kritischen Fällen wie absichtliches Zerstören von Fahrzeugen oder absichtlichem Crashen eines Gegners zu bestrafen sobald es in irgendeiner Art und Weise zu sehen ist. Sei es im eigenen SimRC Stream oder in Streams von Fahrern oder Videoaufnahmen. Das Recht sollten wir uns rausnehmen, da es ein wirklich wichtiger Punkt ist um die Liga sauber zu halten.


    Es gibt eine Ausnahmeregelung, dass auch externes Videomaterial verwendet werden darf, wenn der Initiator der Beschwerde nach dem Strafenkatalog eine grob fahrlässige Handlung sieht. Wir entscheiden dann ob dies korrekt ist oder nicht.

    Finde ich als Ansatz recht gut, aber bringt auch die Gefahr mit sich, mit "lächerlichen" Beschwerden Zugemüllt zu werden.

    Meine Erste Idee wäre gewesen, dass die Bedingung für eine solche Beschwerde mit externem Videomaterial eine massive Beeinträchtigung, abgesehen von einem zertsörtem Fahrzeug, gegeben sein muss. Aber wie will man das wieder bemessen? x - Plätze verloren? Zusätzlicher Boxenstop wegen Flügelschaden? Ist schwierig.

    Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, wie ich es bereits bei spawnies Beschwerde geäußert habe, ist es einfach Zufall wenn solche Situationen im Stream zu sehen sind und bei anderen Fahrern, bei denen solche Szenen im Stream nicht auftauchen, sehe ich da einen Nachteil. Das wäre nach dem Motto "Tja, hat man nicht gesehen. Pech gehabt" Muss nicht unbedingt sein - Gleiches Recht für alle.

    Für schwierige Fahrer, welche vermehrt auffällig geworden sind, aber nicht bestraft werden konnten, durch meinen oben genannten Punkt, greift dann wieder das oben genannte Hintertürchen.


    Ansonsten bleibt den Fahrern nichts weiter übrig als zu versuchen solche Situationen aufzuzeichnen. Dazu braucht man nun wirklich keinen Nasa PC mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde deine Beschreibung ein bisschen umständlich. Darum nochmal die Rückfrage... du möchtest im Grunde, dass sich die Ausnahmeregelung darauf beschränkt, dass wir nur wirklich die gröbsten Verstöße ohne eigenes Videomaterial angehen. Also nach dem Strafenkatalog auch "normale" grobe Verstöße noch nicht dazu zählen, sondern wirklich eben nur Dinge wie im Fall Henke?