Kollisionen & weitere Vergehen im Rennen
Leicht fahrlässiges Verursachen einer Kollision mit anschließendem Warten:
keine Bestrafung
Grob fahrlässiges Verursachen einer Kollision mit anschließendem Warten:
20-sekündige Zeitstrafe
Leicht fahrlässiges Verursachen einer Kollision ohne Warten:
20-sekündige Zeitstrafe + 1 Punkt
Grob Fahrlässiges Verursachen einer Kollision ohne Warten:
30-sekündigen Zeitstrafe + Qualisperre
Vorsätzliches Verursachen einer Kollision mit / ohne Warten:
DSQ + Qualisperre (Rennsperre(n) unter Vorbehalt)
Absichtliches Zerstören des Fahrzeuges:
Rennsperre ohne SC-Phase ausgelöst zu haben; 2 Rennsperren mit ausgelöster SC-Phase
Nach selbst verursachtem Dreher oder Verlassens der Rennstrecke wieder zurück auf die Strecke fahren bzw. wieder in Fahrtrichtung drehen ohne auf ankommende Fahrzeuge zu achten:
Ohne Unfall wird dieses Vergehen mit einem Punkt bestraft. Bei einem Unfall liegt eine grob fahrlässige Kollision vor (s.o.)
Unerlaubtes Überholmanöver (überholen durch starken Kontakt, durch Verlassen der Strecke, unter gelber Flagge):
20-sekündige Zeitstrafe
Unerlaubtes Verhindern/Blockieren eines Überholmanövers (durch Verlassen der Strecke, durch mehrere Spurwechsel)
10-sekündige Zeitstrafe
(beide Strafen verfallen, wenn der Gegner wieder durchgelassen wird)
In Sonderfällen auferlegte Aufnahmepflicht:
In besonderen Fällen (z.B. bei begründetem Cheatverdacht) darf die Ligaleitung vom betreffenden Fahrer verlangen, dass er zur Entkräftung dieses Verdachtes neben der Qualifikation auch das ganze Rennen aufnehmen muss.
Aufnahmepflicht in Sonderfällen - Nichteinreichen des Videomaterials
Sollte betreffender Fahrer das eingeforderte Videomaterial nicht fristgemäß einreichen, wird er aus dem Rennen, in welchem ihm eine besondere Aufnahmepflicht auferlegt wurde, disqualifiziert. Außerdem wird der betreffende Fahrer für die nächsten zwei Rennen gesperrt. Ausreden werden wie bei der oben beschriebenen allgemeinen Aufnahmepflicht nicht berücksichtigt.
Rennberichte
Wenn der Rennbericht innerhalb der gesetzten Frist nicht eingereicht wird, oder der Rennbericht die ANFORDERUNGEN nicht erfüllt so wird der Fahrer mit einem Punkt bestraft
Disconnects
Disconnect während der Qualifikation:
Sollte jemand in der Qualifikation die Verbindung verlieren, darf er die zweite Einladung benutzen um wieder das Rennen zu betreten, er startet dann allerdings vom letzten Startplatz. Sein Disconnect Konto wird dabei nicht belastet, da er keinen Neustart produziert hat und am Rennen teilnimmt. Sollte jemand in der Qualifikation die Verbindung verlieren, und er die Einladung über Steam nicht mehr nutzen kann, wird die Qualifikation komplett neu gestartet. Der Verursacher darf allerdings in der zweiten Qualifikation keine Zeit setzen und muss vom letzten Startplatz aus starten. Zudem wird sein Disconnect-Konto belastet.
Sollte jemand in der Qualifikation einen Disconnect gehabt haben und wir für ihn die Qualifikation neu gestartet haben, er aber nach dem Neustart noch einmal disconnecten sollte, werden wir nicht noch einmal für ihn die Quali neu starten - auch wenn er noch ein DC frei haben sollte. Dieser zweite Disconnect wird auch nicht auf das Konto angerechnet.
Disconnect-Konto:
Wenn ein Fahrer 4 Disconnects auf seinem DC-Konto hat, wird für ihn keine Qualifikation mehr neu gestartet.
Erklärung zu den Strafen:
Punkte:
Kleinere Vorfälle, die mit einer Zeitstrafe zu hart bestraft wären, werden mit einem Punkt bestraft.
Zeitstrafe:
Zeitstrafen dienen dazu, mögliche Vorteile zu bestrafen und werden zum Endergebnis addiert.
Quali-, Rennsperren:
Sperren werden ausgesprochen, wenn eine Zeitstrafe nicht greift und lassen den Fahrer beim nächsten Rennen, wo eine Anmeldung erfolgt, aussetzen.
Punktabzug:
Der Punktabzug soll den Fahrer nachträglich bestrafen. Der Punktabzug erfolgt beim letzten Rennen mit erreichten Punkten.
Ligaausschluss:
Bei schweren Vergehen behält die Liga- & Rennleitung sich vor, Fahrer aus dem Ligabetrieb auszuschließen.
Hinweis: Strafen können bei manchen, bzw. mehreren Vergehen auch addiert werden.
Punktekonto:
Zusätzlich wird es ein Punktekonto geben, wie es auch in der Formel 1 existiert. Für 3 gesammelte Punkte tritt eine Qualisperre in Kraft, bei insgesamt 5 Punkten wird eine Rennsperre fällig. Dies dient dazu, dass man auch kleine Vorfälle, die mit einer Zeitstrafe zu hart bestraft wären, sanktionieren kann. Außerdem werden Fahrer bestraft, welche häufig durch 'Kleinigkeiten' negativ auffallen. Punkte können auch zusätzlich zu anderen Strafen ausgesprochen werden, um zwischen der Härte verschiedener Vorfällen zu unterscheiden.
Das Punktekonto wird erst am Ende der Saison gelöscht.
Urteilsfindung und -verkündung:
Beschwerden werden von der gesamten Renn- und Ligaleitung bearbeitet. Renn- und/oder Ligaleiter, die bei einer Beschwerde als Antragsteller oder Beschuldigter selbst betroffen sind, haben in dem Fall kein Stimmrecht. Ein Urteil gilt als gültig, sobald die Mehrheit der Renn- und Ligaleitung sich für ein Urteil ausgesprochen hat und das Urteil öffentlich verkündet wurde. Eine Urteilsverkündung hat bis zum Mittwoch 20.00 Uhr nach dem Rennen zu erfolgen. In besonders komplizierten Fällen behält sich die Renn- und Ligaleitung das Recht vor mit einer entsprechenden Ankündigung die Frist um eine angemessene Zeit (noch vor dem nächsten Rennen) zu verlängern, um ein Urteil fällen zu können.
Das Urteil ist vom Antragsteller und Beschuldigtem zu akzeptieren und ggf. im nachfolgenden Rennen ohne weitere Hinweise anzuwenden.
Eure Renn- und Ligaleitung