Dass das vorherige Verhalten eines Fahrers in die Urteilverkündung mit einfließt sollte für jeden auch nichts neues sein. Das hat bisher immer einen Faktor bei der Bearbeitung von Beschwerden dargestellt.
Denn ob der Ligarambo mal wieder seine Keule auspackt oder das kleine jungfräuliche Unschuldslamm seinen kleinen Zauberstab, sollte schon einen Unterschied machen. Das soll nicht heißen bzw. heißt nicht, dass jemand mit einer weißen Weste sich alles erlauben darf! Ebenson heißt es nicht, dass wenn einmal jemand aufgefallen ist, er automatisch immer Schuldig ist. Es ist ein Faktor aber eben ein nicht so eklatanter wie er hier gerade kommuniziert wurde.
Die beiden Absätze widersprechen sich zu 100%...
Was ist dann der Strafenkatalog? Eine Art Gesetzbuch, vor dem alle gleich sind? Oder, wie in diesem Fall, eine Liste von Möglichkeiten, aus der sich die Rennleitung bedienen darf oder eben auch nicht...?
Im letzteren Fall würde ich es nicht "Strafenkatalog" nennen und die dort angekündigten Strafen heraus nehmen. Ein Satz wie "Die Rennleitung bewertet jedes Strafmaß nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Vorgeschichte des Beklagten" wäre besser.
Sowas trägt eben dazu bei, dass man irgendwann unglaubwürdig da steht. Sorry...