Kollisionen & weitere Vergehen in der Qualifikation
Leicht fahrlässige Beeinflussung des Qualifyings
Verwarnung, bei Wiederholung 1 Strafpunkt
Grob fahrlässige Beeinflussung des Qualifyings
5 Sekunden Zeitstrafe, bei Wiederholung 10 Sekunden Zeitstrafe und zusätzlich 1 Strafpunkt
Aufgeben außerhalb der Boxengasse während des Rennens
Qualisperre
Kollisionen & weitere Vergehen im Rennen
Leicht fahrlässiges Verursachen einer Kollision mit anschließendem Warten
keine Bestrafung
Grob fahrlässiges Verursachen einer Kollision mit anschließendem Warten
20-sekündige Zeitstrafe
Leicht fahrlässiges Verursachen einer Kollision ohne Warten
20-sekündige Zeitstrafe + 1 Strafpunkt
Grob fahrlässiges Verursachen einer Kollision ohne Warten
30-sekündigen Zeitstrafe + Qualisperre
Vorsätzliches Verursachen einer Kollision mit / ohne Warten
DSQ + Qualisperre (Rennsperre(n) unter Vorbehalt)
Absichtliches Zerstören des Fahrzeuges
Rennsperre ohne SC-Phase ausgelöst zu haben; 2 Rennsperren bei ausgelöster SC-Phase.
Fahrlässige Rückkehr auf die Strecke
Ohne Unfall wird dieses Vergehen mit einem Strafpunkt bestraft. Bei einem Unfall liegt eine grob fahrlässige Kollision vor (s.o.).
Unerlaubtes Überholmanöver (etwa durch starken Kontakt, durch Verlassen der Strecke, unter gelber Flagge)
20-sekündige Zeitstrafe
Unerlaubtes Verhindern/Blockieren eines Überholmanövers (etwa durch Verlassen der Strecke, durch mehrere Spurwechsel)
10-sekündige Zeitstrafe
(Beide letztgenannten Strafen verfallen, wenn der Gegner wieder durchgelassen wird.)
In Sonderfällen auferlegte Aufnahmepflicht
In besonderen Fällen (z.B. bei begründetem Cheatverdacht) darf die Ligaleitung vom betreffenden Fahrer verlangen, dass er zur Entkräftung dieses Verdachtes sowohl die gesamte Qualifikation, als auch das ganze Rennen aufnehmen muss.
Aufnahmepflicht in Sonderfällen - Nichteinreichen des Videomaterials
Sollte betreffender Fahrer das eingeforderte Videomaterial nicht fristgemäß einreichen, wird er aus dem Rennen, in welchem ihm eine besondere Aufnahmepflicht auferlegt wurde, disqualifiziert. Außerdem wird der betreffende Fahrer für die nächsten zwei Rennen gesperrt. Ausreden werden nicht berücksichtigt.
Erklärungen zu Genanntem
Strafpunkte
Kleinere Vorfälle, die mit einer Zeitstrafe zu hart bestraft wären, werden mit einem Strafpunkt bestraft.
Zeitstrafe
Zeitstrafen dienen dazu, mögliche Vorteile zu bestrafen und werden zum Endergebnis addiert.
Quali-, Rennsperren
Sperren werden ausgesprochen, wenn eine Zeitstrafe nicht greift und lassen den Fahrer beim nächsten Rennen, wo eine Anmeldung erfolgt, aussetzen.
Punktabzug
Der Punktabzug soll den Fahrer nachträglich bestrafen. Der Punktabzug erfolgt beim letzten Rennen mit erreichten Punkten.
Ligaausschluss
Bei schweren Vergehen behält die Ligaleitung sich vor, Fahrer aus dem Ligabetrieb auszuschließen.
Hinweis: Strafen können bei manchen, bzw. mehreren Vergehen auch addiert werden.
Disconnect-Konto
Das Disconnect-Konto eines Fahrers, wird für jeden Disconnect der einen Neustart der Lobby erfordert, mit einem Punkt belastet.
- Bei einem Punkt wird der Fahrer mit einer Qualisperre für das nächste Rennen versehen.
- Bei zwei Punkten wird der Fahrer mit einer Qualisperre für das nächste Rennen versehen und hat zusätzlich keinen weiteren Anspruch auf einen Neustart der Lobby.
Das Punktekonto des Fahrers wird nur dann belastet, wenn er bei einem Disconnect auch explizit ein Neustart der Lobby fordert. Hierfür muss der Disconnect allerdings gut begründetet sein. (Bsp. technisches Problem).
Strafpunktekonto
Bei 2 gesammelten Strafpunkten tritt eine Qualisperre in Kraft, bei 4 eine Rennsperre.
Strafpunkte können auch zusätzlich zu anderen Strafen ausgesprochen werden, um zwischen der Schwere verschiedener Vorfälle zu unterscheiden.
Angesammelte Strafpunkte werden am Ende der Saison gelöscht.
Urteilsfindung und -verkündung
Beschwerden werden von der gesamten Ligaleitung bearbeitet. Ligaleiter, die bei einer Beschwerde als Antragsteller oder Beschuldigter selbst betroffen sind, haben in dem Fall kein Stimmrecht. Ein Urteil gilt als gültig, sobald die Mehrheit der Ligaleitung sich für ein Urteil ausgesprochen hat und das Urteil öffentlich verkündet wurde. Eine Urteilsverkündung bzgl. ergebnisbeeinflussenden Entscheidungen folgt spätestens am auf den Renntag folgenden Freitag.
In besonders komplizierten Fällen behält sich die Ligaleitung das Recht vor mit einer entsprechenden Ankündigung die Frist um eine angemessene Zeit zu verlängern, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können.
Das Urteil ist vom Antragsteller und Beschuldigtem zu akzeptieren und ggf. im nachfolgenden Rennen ohne weitere Hinweise anzuwenden.
(Änderungen vorbehalten, Stand 08.03.2018)
Eure Ligaleitung