Liebe Fahrergemeinde,
die Ligaleitung des PC-Bereichs hat sich einstimmig dazu entschieden, den Strafenkatalog in puncto Aufnahmepflicht zu erweitern. Bisher war nur eine allgemeine Aufnahmepflicht verankert, die - wie der Name schon sagt - für alle Fahrer gilt und sich auf das Qualifying beschränkt.
ZitatAufnahmepflicht - Sichtung des Videomaterials:
Nach jedem Rennen wird von einigen Fahrern das aufgenommene Videomaterial eingefordert.Entdecken wir im Qualifikationsvideo ein Verlassen der Strecke mit Zeitgewinn, liegt die Bestrafung im Ermessen der Ligaleitung. Die Bestrafung reicht von einer Verwarnung bis zu einer 20-sekündigen Zeitstrafe pro Cut!(1-, 2-, 5-, 10-, 15-, 20 Sekundenstrafe)
ZitatAufnahmepflicht - Nichteinreichen des Videomaterials:
Ein nicht fristgemäß eingereichtes Videomaterial wird automatisch mit einer 30-Sekundenstrafe geahndet.Eine Ausrede für das nicht einreichen des Videomaterials wird nicht gezählt. Sollte euer Programm Probleme bereiten, wird es als nicht einreichen gezählt!
Zu dieser allgemeinen, bereits bestehenden Aufnahmepflicht, haben wir uns nun entschlossen, eine besondere Aufnahmepflicht ins Reglement aufzunehmen und schriftlich anzufügen:
ZitatIn Sonderfällen auferlegte Aufnahmepflicht:
In besonderen Fällen (z.B. bei begründetem Cheatverdacht) darf die Ligaleitung vom betreffenden Fahrer verlangen, dass er zur Entkräftung dieses Verdachtes neben der Qualifikation auch das ganze Rennen aufnehmen muss.
ZitatAufnahmepflicht in Sonderfällen - Nichteinreichen des Videomaterials:
Sollte betreffender Fahrer das eingeforderte Videomaterial nicht fristgemäß einreichen, wird er aus dem Rennen, in welchem ihm eine besondere Aufnahmepflicht auferlegt wurde, disqualifiziert. Außerdem wird der betreffende Fahrer für die nächsten zwei Rennen gesperrt. Ausreden werden wie bei der oben beschriebenen allgemeinen Aufnahmepflicht nicht berücksichtigt.
Wir bedanken uns für eure Aufmerksamkeit.