Verhalten bei der Boxengassenein- und Ausfahrt

    • Offizieller Beitrag

    Moin!

    Nach einigen Szenen in der Vergangenheit und einer sehr aktuellen aus Frankreich sind wir der Meinung, dass wir die Regeln bei der Boxengassenein- und Ausfahrt einmal genauer erklären sollten.


    Grundsätzlich gilt, dass bei der Einfahrt die Intention in die Boxengasse zu fahren, klar sein sollte. Die Klarheit wird für uns dadurch garantiert, dass man zu Beginn der weißen Linie an der Boxengasseneinfahrt auf der richtigen Seite eben jener Linie ist. Folglich sollte dies bei jeder Einfahrt bei euch so aussehen:



    Verpflichtend ist somit zukünftig das Durchfahren des Tores bestehend aus den eingezeichneten gelben Quadraten, welche stets am Anfang der weißen, durchgezogenen Einfahrtslinie anzusiedeln sind.


    Grundsätzlich gilt auch, dass man danach innerhalb des markierten Weges bleiben sollte. Hier werden wir allerdings nicht pingelig sein und kleinere Überschreitungen (1) und insbesondere Überschreitungen, bei denen die Intention zu Stoppen trotzdem klar ist (2), nicht weiter ahnden, solange vorher die grundsätzliche Einfahrt zur Boxengasse wie oben beschreiben korrekt genommen wurde und man dabei andere Fahrer nicht blockiert oder gar in eine Kollision verwickelt.


    (1)

    (2)


    Analoge Reglungen gelten bei der Ausfahrt.


    Strafen, welche vom Spiel für eine regelwidrige Ein- oder Ausfahrt vergeben werden, werden durch diese Regelungen nicht aufgehoben. Beispiel:


    Wäre nach (1) okay, könnte aber vom Spiel bestraft werden. Die Strafe bleibt dann bestehen.


    Ausnahmen für die Einfahrt in die Boxengasse gibt es grundsätzlich keine. Ist das gelbe Tor (aus den obigen Beispielen) nicht passiert, so ist keine Einfahrt in die Boxengasse erlaubt. Bedeutet auch: Ist man nach dem eingezeichneten gelben Tor in einen Unfall verwickelt und möchte seinen Schaden reparieren lassen, so muss man nun auch die folgende Runde fahren und dann zur Box kommen. Früher wurden direkte Einfahrten bei Schäden noch geduldet. Exzessives Fahren entgegen der Fahrtrichtung, um diese Regelung zu umgehen, ist logischerweise auch nicht erlaubt.

    Sollte man allerdings wegen eines vorhanden Schadens die Boxeneinfahrt falsch einschätzen und/oder verfehlen (wg. Untersteuerns o.Ä.), so kann man trotzdem in die Boxengasse einfahren.


    Und schließlich noch zur Ahndung solcher Situationen: Wird eine Szene im Stream gesehen, oder von anderen Fahrern eingereicht, so wird der Situation nachgegangen.


    Wir hoffen, dass dies nun Unklarheiten beseitigt.